Seitenbereiche

Sicherheitsvorschriften im Reiseland

Der Fall

Eine Familie buchte eine Pauschalreise nach Gran Canaria. Bei Ankunft im Hotel wollte ein Kleinkind der Familie auf den Balkon laufen und prallte gegen die verschlossene Balkontüre. Die Familie klagte gegen den Reiseveranstalter. Das erstinstanzliche Landgericht (LG) wies die Klage ab.

BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Sache zur neuen Entscheidung und Verhandlung an das LG zurück (BGH vom 25.6.2019, X ZR 166/18). Im Zuge des weiteren Prozesses musste u. a. geklärt werden, ob eine Balkontür aus nicht bruchsicherem Glas den für die Hotelanlage maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entspricht. Im Streitfall hat der Kläger vorgetragen, eine Glastür für einen Balkon müsse nach den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen so beschaffen sein, dass sie einem Anprall eines siebenjährigen Kindes nach kurzem Anlauf standhalte.

Stand: 09. April 2020

Bild: uwimages - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Steuerberater in Fürth, Nürnberg, Cadolzburg oder Seukendorf & Rechtsanwälte in Fürth! Wir beraten Sie kompetent zu steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.

Illustration
Themen
Mehr zum Thema
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.