Seitenbereiche

Umsatzsteuer auf Reiseleistungen

Sonderregelungen für Reiseleistungen

Für Reiseleistungen gelten besondere Vorschriften im Umsatzsteuergesetz (§ 25 UStG). Unter anderem ist eine Reiseleistung stets als sonstige Leistung anzusehen. Mehrere Leistungen an denselben Leistungsempfänger im Rahmen einer Reise gelten als eine einheitliche sonstige Leistung.

Jahressteuergesetz 2019

Mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ („Jahressteuergesetz 2019“) nimmt der Gesetzgeber bei der Besteuerung von Reiseleistungen eine aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-380/16, Kommission/Deutschland) notwendig gewordene Gesetzesanpassung vor. Die besonderen Regelungen des § 25 UStG sollen nach neuer Fassung auch zur Anwendung kommen, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers (B2B-Geschäfte) bestimmt sind (§ 25 Abs. 1 Satz 1 UStG-E).

Abschaffung der „Gesamtmarge“

Bislang konnte der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer statt für jede einzelne Leistung entweder für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb des Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen ermitteln. Diese Vereinfachungsvorschrift soll jedoch entfallen. Um den Steuerpflichtigen genügend Zeit zu geben, ihre Buchungssysteme sowie ihre betrieblichen Abläufe umzustellen, ist vorgesehen, dass diese Abschaffung erstmals auf Umsätze anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2021 bewirkt werden (§ 27 Abs. 26 UStG-E).

Stand: 26. September 2019

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Steuerberater in Fürth, Nürnberg, Cadolzburg oder Seukendorf & Rechtsanwälte in Fürth! Wir beraten Sie kompetent zu steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.

Illustration
Themen
Mehr zum Thema
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.