Seitenbereiche

Kryptowährung

Egal ob Bitcoin, Ethereum, IOTA oder Ripple – Kryptowährungen sind aktuell in aller Munde und werden sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer immer interessanter.

Kein Wunder: Digitale Währungen, wie Bitcoins, bieten viel Potenzial. Das bedeutet aber nicht, dass der Handel mit Kryptowährungen im rechtsfreien Raum stattfindet. Im Gegenteil gelten hier besondere steuerliche Regeln, auf die unbedingt zu achten ist. Umso wichtiger, einen zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen, der einen vor Steuerfallen bewahrt – wir unterstützen Sie gerne!

Sie interessieren sich für Kryptowährungen oder sind schon mittendrin im Handel mit den digitalen Währungen? In welchen Fällen eine Kryptowährung zu besteuern ist, wie hoch die anfallenden Steuern auf Gewinne ausfallen und ob der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen dokumentiert werden muss, sind nur ein paar der Fragen, die einem hier auf steuerrechtlicher Ebene begegnen. Unsere Kanzlei hat die aktuelle Entwicklung erkannt und weiß um die steuerlichen Fragestellungen, die sich hinsichtlich Kryptowährungen ergeben. Wir unterstützen und beraten Sie zuverlässig, damit der digitale Geldsegen nicht zum Steuer-Frust wird!

An einer zeitgemäßen Steuerberatung kann das Thema Kryptowährungen unserer Überzeugung nach nicht vorbeigehen. Ob privat oder unternehmerisch tätig, wir geben Hilfestellung von der Datenaufbereitung, Dokumentation, Einkünfteermittlung,  bis hin zur Deklaration und Verständigung mit den Finanzämtern. Typischerweise lassen Sie sich im Rahmen eines unverbindlichen Erstgespräches über die steuerlichen Folgen, Fristen, Risken und Empfehlungen zu Ihrem individuellen Sachverhalt informieren, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Für den rechtsicheren Umgang mit Kryptowährungen ergänzen wir Ihr Anliegen durch die Kontrolle Ihrer aufbereiteten Daten sowie deren steuerliche Einordnung und Bewertung. Schließlich sorgen wir durch die Erstellung von Begleitschreiben zu Ihrer Steuererklärung für Transparenz und reduzieren Rückfragen der Finanzverwaltung.

Gemeinsam

durch alle relevanten Bereiche

Besteuerung

An- und Verkauf

Datenaufbereitung und Dokumentation

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. 

Sie können uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne als pdf mailen, faxen oder per Post übersenden.

Wir schauen uns die Unterlagen an und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen einen schriftlichen Vorschlag zu machen. Ein Mandat kommt erst mit Ihrer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung leisten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.