Versicherungen: Absetzen von der Steuer - auch online übers Internet möglich.
Welche Versicherung kann man steuerlich absetzen? Wie funktioniert die Abschreibung? Bestimmte, geleistete Versicherungsprämien können von der Steuer als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Dadurch kann die Steuerlast reduziert werden. Aufwendungen für Versicherungen, die der Einkunftserzielung dienen, können vollumfänglich als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten geltend gemacht werden (z. B. Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung oder für die Vermieter-Rechtschutzversicherung). Als Sonderausgaben vollumfänglich geltend gemacht werden können z. B. Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Ebenfalls absetzbar sind Prämien der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherungen. Letztere allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Oftmals ist es einfacher und zeitsparender, die Steuererklärung online durchzuführen. Mit dem Elster-Onlineportal bietet Ihnen Ihr Finanzamt eine kostenfreie Möglichkeit, Ihre Steuererklärung online einzureichen und Ihre Daten ganz bequem über das Internet zu übermitteln.
Stand: 30.09.2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.